Neue Coronaschutzverordnung ab dem 04.03.2022

Die Landesregierung hat eine neue Coronaschutzverordnung in der ab dem 04.03.2022 gültigen Fassung veröffentlicht. Die für den Bereich des Tanzsports in Nordrhein-Westfalen besonders wichtigen Informationen werden aktuell neu zusammengestellt und in Kürze veröffentlicht.

 

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2Gplus) für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren fallen ganz weg.
  • Für die gemeinsame Sportausübung außen und innen sowie den Besuch von Sportveranstaltungen gilt wieder 3G.
  • Öffentliche Tanzveranstaltungen in Innenräumen sowie Tanzpartys sind wieder unter 2Gplus-Bedingungen möglich (zusätzliche Testpflicht gilt auch nach “Booster”-Impfung!).

 

Der TNW hat auf seiner Sonder-Seite zum Thema alles Wichtige zu Corona stets aktuell zusammengefasst: Corona Sonderseite des TNW