Neue Coronaschutzverordnung ab dem 19.03.2022

Liebe Mitglieder,

die Landesregierung hat eine neue Coronaschutzverordnung in der ab dem 19.03.2022 gültigen Fassung veröffentlicht. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 01. April 2022 außer Kraft.
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung entfallen ab sofort die bisherigen Zugangsbeschränkungen bei der Sportausübung im Freien. Es können somit auch nicht immunisierte Personen wieder ohne Negativtestnachweis an der Sportausübung teilnehmen.
Bei der Sportausübung in Innenräumen gilt weiterhin die 3G-Regel, d.h. es ist entweder ein Nachweis über eine Immunisierung oder ein gültiger Negativtest erforderlich. Für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen bleibt ebenso die 3G-Regel bestehen.
Aufgrund der derzeit hohen Infektionszahlen, bitten wir jedoch weiterhin unbedingt um Einhaltung der bereits bekannten Hygiene- und Infektionsschutzregeln (AHA-Regeln - Abstand, Hygiene, Masken).

Euer Vorstand