Neues Corona Regelwerk

Liebe Mitglieder, Trainer und Tanzsportbegeisterte,

zum 08.10.2021 wurde eine neue Corona-Verordnung verabschiedet, die für unseren Tanzbetrieb keine Änderungen des Regelwerkes mit sich ziehen. Trotzdem möchten wir mit diesem Schreiben nochmal auf die aktuelle Corona-Verordnung und die damit verbundenen Regeln aufmerksam machen.

Unser gemeinsames Corona Regelwerk:

Sie dürfen die Sportstätte nur betreten und am Tanzsport teilnehmen, wenn Sie

  • Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung (gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1).)

 

  • vollständig geimpfte oder   genesene Personen

 

  • Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes, negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.

 

  • eine Atemschutzmaske im Sinne der Verordnung tragen, eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) oder eine Maske des Standards FFP2 (insbesondere KN95/N95).

 

Generelle Hygienemaßnahmen:

  • Mindestens 1,5 m Abstand halten, Hände richtig desinfizieren oder waschen, in die Armbeuge niesen oder huste, Maske tragen (Ausnahme: am Sitzplatz und auf der Tanzfläche kann die Maske abgenommen werden), vorgeschriebene Wege nutzen
  • Vorgeschriebene Wege: Für Saal 1 erfolgt der Zugang durch die ehemalige Cafeteria; der Ausgang über den Großen Saal und die Haupttreppe. Alle anderen Säle direkte Wege nutzen und auf ausreichenden Abstand achten.
  • Die Trainer und Übungsleiter stellen sicher, dass ihre Teilnehmer einen negativen Schnelltest vorgezeigt haben und die Zeiten gem. Saalbelegungsplan eingehalten werden und sich keine Wertetrauben vor den Räumen bilden.

 

  • Um die Kontrollmaßnahmen der negativen Schnelltest oder der Impfnachweise durchzuführen, bitten wir die Teilnehmer diese bereit zu halten und Ihren Trainern oder Übungsleitern vorzuzeigen.
  • Um die Hygienemaßnahmen durchzuführen (einschließlich Lüften in den Räumen) und um den kontaktlosen Belegungswechsel zu ermöglichen, ist der Unterricht um 5 Minuten zu verkürzen. Die Teilnehmer haben die Säle nach dem Unterricht unverzüglich zu verlassen. Die Anwesenheitsliste ist zu führen.
  • Säle über Türen und Fenster möglichst auch während des Trainings belüften (Lautstärke der Musik bei geöffneten Fenstern bitte anpassen)

 

Ein – und Ausgang:

Die Treppe im Haupteingang muss in beide Richtungen begangen werden.

  • Da auf der Treppe der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sollte sie jeweils nur gleichzeitig in eine Richtung, äußerst rechts, begangen werden.
  • Befindet sich jemand auf der Treppe, muss gewartet werden, bis die Treppe wieder frei ist.
  • Treppe zügig freimachen.
  • „Treppauf hat Vorrang vor Treppab“, damit niemand zu spät zum Unterreicht kommt.
  • Der Notausgang soll aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden
  • (Achtung: Aufzüge sollten nur von einer Person genutzt werden)

 

Größe der Gruppe:

Nach Rücksprache mit dem Sportamt Mönchengladbach zählt auch der Tanzsport zum Kontaktsport und nicht zum Individualsport, wie der DOSB es empfiehlt. Dadurch gelten für uns folgende Regeln zur Gruppengröße:

  • Die erlaubte Gruppengröße beträgt derzeit 12 Personen

(einschließlich Trainer).

  • Auch im freien Training ist die Personenzahl auf 12 begrenzt.

 

Wir wissen, dass diese Maßnahmen uns einschränken, aber letztlich als Alternative zum Lock-Down eher kleine Opfer sind, welche wir für unseren Sport, unser Hobby und das Tanzen mit Freu(n)den bringen soll. Bleibt weiterhin gesund.

 

Der Vorstand